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AGB (Allgemeine Geschäftbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung landschafts-
gärtnerischer Arbeiten der Hegenauer Garten- und Landschaftsbau GmbH



1. Gegendstand des Vertrages

1.1 Gegenstand des Vertrages  ist die Erbringung landschaftsgärtnerischer Arbeiten und gegebenenfalls die Lieferung von dafür erforderlichen Pflanzen und Materialien.


2. Grundlage des Vertrages

2.1 Dem Auftrag liegen folgende Bedingungen in der nachfolgenden Reihenfolge zugrunde:
    
a) das Angebot, die Leistungsbeschreibung und die dazugehörigen Pläne;
b) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
c) die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B
d) das gesetzliche Werkvertragsrecht (BGB)
e) besonders vereinbarte technische Vorschriften und sofern solche nicht vereinbart sind, die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

2.2 Der Auftraggeber und die Hegenauer Garten- u. Landschaftsbau GmbH unterwerfen sich diesen Vertragsbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge, Arbeiten und Leistungen, die sich auf  dieses Bauvorhaben beziehen.


3. Vergütung

3.1 Die im Angebot genannten Preise sind Einheitspreise. Abzurechnen ist nach Positionen, Material und Zeitaufwand. Gegebenenfalls ist ein Aufmass vorzunehmen. Sofern im Angebot bzw. im Leistungsverzeichnis hinsichtlich Massen, Zeit- und Materialaufwand Angaben gemacht sind, handelt es sich hierbei um Schätzungen, die Über- oder unterschritten werden können.

3.2 Nachbeauftragungen werden gem. den im Nachtragsangebot aufgeführten Einheitspreisen abgerechnet.

3.3 Die Hegenauer Garten- u. Landschaftsbau GmbH hält sich an das Angebot vier Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

3.4 Hat sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz geändert, dann wird der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet.


4. Ausführung

4.1 Die Hegenauer Garten- u. Landschaftsbau GmbH ist berechtigt einzelne oder die gesamte Leistung auf Subunternehmer zu übertragen.


5. Ausführungsfristen


5.1 Die Hegenauer Garten- u. Landschaftsbau GmbH übernimmt die Verpflichtung, die Leistungen und Lieferungen von sich aus so früh wie möglich zu beginnen und fortzuführen, wie dies in fortschreitender Bauplanung und Bauausführung möglich ist.
    
5.2 Als Schlechtwettertage werden für die Fristverlängerung anerkannt:

Regentage mit mehr als vierstündiger Regendauer während der Arbeitszeit, und Tage mit Mindesttemperaturen unter -5° C.
 
5.3 Wird der Fortgang der Arbeiten durch einen anderen für den Auftraggeber tätigen
Unternehmer behindert, wird die Ausführungsfrist entsprechend der Dauer der Behinderung verlängert. Im Übrigen gilt § 6 VOB/B.


6. Aufmass

6.1 Das Aufmass erfolgt gemeinsam durch die Hegenauer Garten- u. Landschaftsbau GmbH und dem Auftraggeber bzw. einen von ihm beauftragten Architekten. Es ist gemäß den Positionen des Angebots bzw. des Leistungsverzeichnisses zu erstellen.


7. Haftung

7.1 § 10 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B entfällt.


8. Gewährleistung

8.1 Die Hegenauer Garten- u. Landschaftsbau GmbH übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen bzw. im Angebot und den dazugehörigen Plänen vorgenommenen Leistungsbeschreibung. Im Ürigen ist auf § 13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen.

8.2 Es gelten die Gewährleistungsfristen gem. § 13 Nr. 4 VOB/B


9. Abschlagszahlungen


9.1 Abschlagszahlungen sind 18 Tage nach Stellung einer prüfbaren Abschlagsrechnung fällig.

10. Sonstige Bedingungen

10.1 Sind gegebenenfalls Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt.

10.2 Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11. Gerichtstandvereinbarung

11.1 Liegen die Voraussetzungen über eine Gerichtsstandvereinbarung gem. § 38 ZPO vor, ist in Abweichung von § 18 VOB/B der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag in Ulm.


Hegenauer Garten- und
Landschaftsbau GmbH
Meichsnerweg 19
89081 Ulm
Tel.: 0731/3890443
Fax: 0731/3890442